Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Frankreich
Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Frankreich ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer französischen Immobilie. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.
Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Frankreich genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Frankreich passt.
Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Frankreich.
Für diese Regionen mit den jeweiligen Hauptorten bieten wir Ihnen Gutachten für Immobilien in Frankreich: Île-de-France (Paris), Auvergne-Rhône-Alpes (Lyon), Nouvelle-Aquitaine (Bordeaux), Hauts-de-France (Lille), Provence-Alpes-Côte d’Azur (Marseille), Bretagne (Rennes), Centre-Val de Loire (Orléans), Pays de la Loire (Nantes), Grand Est (Straßburg), Normandie (Rouen), Bourgogne-Franche-Comté (Dijon), Okzitanien (Toulouse) und Korsika (Ajaccio).
Die meisten Gutachten für Immobilien in Frankreich fertigen wir für die Côte D’azur wie z.B. Nizza oder Monaco mit Monte Carlo aus.
Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Frankreich sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Frankreich sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Frankreich raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen.
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Frankreich.
Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Frankreich nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Frankreich.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Frankreich zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Frankreich oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Frankreich beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Frankreich können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Frankreich durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Frankreich sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Frankreich.
Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Frankreich hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Frankreich durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Frankreich ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt.
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