Die Verkehrswertgutachten Ihres Hauses oder Wohnung im Ausland werden ausschließlich von einem Sachverständigen erstellt, der die weltweit gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO IEC 17024 hat.
Diese Zertifizierung berechtigt auch Gerichtsgutachten für z.B. Ferienwohnungen zu erstellen. Des Weiteren werden die Gutachten für Auslandsimmobilien bei allen Behörden wie dem Finanzamt anerkannt. Dies ist u.a. in § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geregelt.
Das Gutachten Ihrer Auslandsimmobilie wird von Sachverständigen durchgeführt die neben der internationalen Zertifizierung auch als Mitglieder im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband eine Qualifizierung nachgewiesen haben.
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