Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Island
Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Island ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer Immobilie in Island. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.
Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Island genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Island passt.
Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Island.
Für diese Städte bieten wir Ihnen u.a. Gutachten für Immobilien in Island an: Reykjavík, Kópavogur, Hafnarfjörður, Akureyri, Garðabær und Keflavík.
Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Island sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Island sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Island raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen.
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Island.
Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Island nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Island.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Island zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Island oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Island beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Island können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Island durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Island sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Island.
Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Island hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Island durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Island ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt.
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