Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Japan
Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Japan ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer Immobilie in Japan. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.
Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Japan genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Japan passt.
Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Japan.
Für diese Städte bieten wir Ihnen u.a. Gutachten für Immobilien in Japan an: Yokohama, Osaka, Nagoya, Sapporo, Kōbe, Fukuoka, Kyōto, Kawasaki, Saitama, Hiroshima, Sendai, Kitakyūshū, Chiba, Sakai, Niigata, Hamamatsu, Kumamoto, Sagamihara, Shizuoka und Okayama. Und natürlich auch in der Hauptstadt Tokio.
Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Japan sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Japan sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Japan raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen.
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Japan.
Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Japan nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Japan.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Japan zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Japan oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Japan beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Japan können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Japan durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Japan sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Japan.
Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Japan hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Japan durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Japan ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt.
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