Wir erstellen Verkehrswertgutachten und Kurzbewertungen für Immobilen in Thailand
Sie benötigen für Ihr Haus oder Wohnung in Thailand ein Verkehrswertgutachten? Gerne erstellen wir ein rechtssicheres Gutachten Ihrer Immobilie in Thailand. Dies ist zur Vorlage bei Behörden, wie z.B. dem Finanzamt geeignet.
Für die private Vermögensaufstellung, einen geplanten Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie in Thailand genügt oft auch eine Kurzbewertung. Lassen Sie sich von uns beraten, was für Ihren Zweck am besten für Ihre Ferienwohnung in Thailand passt.
Unabhängig davon ob Sie eine Ferienwohnung oder ein Haus haben, erhalten Sie von einem weltweit zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 eine neutrale Immobilienbewertung in Thailand.
Für diese Städte bieten wir Ihnen u.a. Gutachten für Immobilien in Thailand an: Bangkok (Krung Thep), Nonthaburi, Pak Kret, Hat Yai, Nakhon Ratchasima, Udon Thani, Chiang Mai, Pattaya, Mukdahan und Surat Thani.
Unsere Auftraggeber für ein Immobiliengutachten in Thailand sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Privatpersonen. Die meisten Gründe für die Wertermittlung der Immobilie in Thailand sind Erbangelegenheiten, Scheidungen, Schenkungen, oder ein geplanter Kauf oder Verkauf. Beim Kauf einer Immobilie in Thailand raten wir dazu, einen landeskundigen Anwalt hinzuziehen.
Zur Vorlage bei Gerichten erstellen wir rechtssichere Gerichtsgutachten Ihrer Immobilien in Thailand.
Sie erhalten von einem Gutachter für Immobilienbewertung ein Verkehrswertgutachten oder eine Kurzbewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks in Thailand nach deutschem Standard. Unsere Sachverständigen haben die international gültige Zertifizierung und beachten die örtlichen Gegebenheiten in Thailand.
Mögliche Gründe, um einen Sachverständigen für Thailand zu beauftragen können ein Kauf oder Verkauf eines Hauses in Thailand oder eine Erbangelegenheit bezüglich einer Immobilie sein. In letzter Zeit werden wir immer Öfter wegen Scheidung zur Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie in Thailand beauftragt, Weitere Gründe für eine Wertermittlung von Immobilien in Thailand können Zwangsversteigerungen, Nachweis für Betreuungsgerichte oder Finanzierung eines Hauses oder Wohnung in Thailand durch ein Kreditinstitut sein.
Unsere Auftraggeber für die Wertermittlung von Immobilien in Thailand sind im Übrigen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Gerichte.
Sie können fast alle Arten von Immobilien bewerten lassen, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen in Thailand.
Die Dauer für die Ausfertigung des Gutachtens für Ihre Immobilie in Thailand hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Verkehrswertgutachten führen wir immer eine Besichtigung Ihres Hauses oder Wohnung in Thailand durch. In der Regel können wir Ihnen aber die Termine zur Besichtigung relativ kurzfristig anbieten.
Nach dem Ortstermin hängt der Zeitfaktor von der Art des Objekts und den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen für Ihre Immobilienbewertung in Thailand ab. Je nach Arbeitsaufwand sind aber ausführliche Verkehrswertgutachten zwischen zwei und vier Wochen nach der Besichtigung erstellt.
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